§ 49 T-TG Inkrafttreten

Tourismusgesetz 2006, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2017 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. März 2006 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Tourismusgesetz 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, außer Kraft.

Stand vor dem 30.03.2017

In Kraft vom 01.03.2006 bis 30.03.2017

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. März 2006 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Tourismusgesetz 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, außer Kraft.

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