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§ 112 der Dienstordnung 1994 gilt für den Vertragsbediensteten.entfällt; LGBl. 28/2015 vom 24.7.2015 Paragraph 112entfällt; Landesgesetzblatt 28 aus 2015, der Dienstordnung 1994 gilt für den Vertragsbediensteten.vom 24.7.2015
§ 112 der Dienstordnung 1994 gilt für den Vertragsbediensteten.entfällt; LGBl. 28/2015 vom 24.7.2015 Paragraph 112entfällt; Landesgesetzblatt 28 aus 2015, der Dienstordnung 1994 gilt für den Vertragsbediensteten.vom 24.7.2015