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Zu Sachverständigen in Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sind von der Landesregierung Personen zu bestellen, die über besondere Sachkenntnisse auf dem Gebiet der Ökologie und des Naturschutzes oder der Landschaftspflege, des Landschaftsschutzes oder der Raumplanung verfügen(Anm. Außerdem sind Sachkenntnisse auf dem Gebiet der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Wasserwirtschaft und der Jagdwirtschaft anzustreben.: entfallen mit LGBl. Nr. 70/2020)
Zu Sachverständigen in Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sind von der Landesregierung Personen zu bestellen, die über besondere Sachkenntnisse auf dem Gebiet der Ökologie und des Naturschutzes oder der Landschaftspflege, des Landschaftsschutzes oder der Raumplanung verfügen(Anm. Außerdem sind Sachkenntnisse auf dem Gebiet der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Wasserwirtschaft und der Jagdwirtschaft anzustreben.: entfallen mit LGBl. Nr. 70/2020)