Anl. 1 Bgld. FFG

Bgld. Familienförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1900 bis 31.12.9999

Familienbonus nach gewichtetem Pro-Kopf-Einkommen in Euro

monatlicher Bonus gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen

206 538

177 556

148 573

119 591

91 608

62 625.

Stand vor dem 28.04.2007

In Kraft vom 27.04.2007 bis 28.04.2007

Familienbonus nach gewichtetem Pro-Kopf-Einkommen in Euro

monatlicher Bonus gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen

206 538

177 556

148 573

119 591

91 608

62 625.

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