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(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Landwirtschaftskammergesetz, LGBl. Nr. 79/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 109/2001, außer Kraft.
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Landwirtschaftskammergesetz, LGBl. Nr. 79/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 109/2001, außer Kraft.