§ 14 T-SFG Inkrafttreten

Sportförderungsgesetz 2006, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Landessportgesetz 1972, LGBl. Nr. 65, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/2005, außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.2018

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Landessportgesetz 1972, LGBl. Nr. 65, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/2005, außer Kraft.

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