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Verordnung der Landesregierung vom 8. Mai 2007 über das Ausmaß der
Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten des eigenen
Wirkungsbereiches der Gemeinden und über die Art ihrer Einhebung
(Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 – GVAV)
LGBl. Nr. 31/2007
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 2 des Tiroler Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 24/1968, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 94/2005, wird verordnet:
Verordnung der Landesregierung vom 8. Mai 2007 über das Ausmaß der
Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten des eigenen
Wirkungsbereiches der Gemeinden und über die Art ihrer Einhebung
(Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 – GVAV)
LGBl. Nr. 31/2007
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 2 des Tiroler Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 24/1968, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 94/2005, wird verordnet: