§ 40l W-BO 1994

Besoldungsordnung 1994

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2015 bis 31.12.9999

Bei einem Beamten der Verwendungsgruppe KA 2 gilt als letzter Vorrückungsbetrag im Sinn desentfällt; § 11 Abs. 2 LGBl. 28/2015der Differenzbetrag zwischen den Gehaltsstufen 18 und 19. vom 24.7.2015

Stand vor dem 31.07.2015

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.07.2015

Bei einem Beamten der Verwendungsgruppe KA 2 gilt als letzter Vorrückungsbetrag im Sinn desentfällt; § 11 Abs. 2 LGBl. 28/2015der Differenzbetrag zwischen den Gehaltsstufen 18 und 19. vom 24.7.2015

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