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Die besoldungsrechtliche Stellung des Inspektionshauptbrandmeisters oder des Hauptbrandmeisters, der ab 1. Jänner 1999 in die Dienstklasse V befördert wird, ist in dieser Dienstklasseentfällt; LGBl. 28/2015 vom 24.7.2015
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Die besoldungsrechtliche Stellung des Inspektionshauptbrandmeisters oder des Hauptbrandmeisters, der ab 1. Jänner 1999 in die Dienstklasse V befördert wird, ist in dieser Dienstklasseentfällt; LGBl. 28/2015 vom 24.7.2015
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