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Gesetz vom 2. April 1992 über die Erhebung einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen (Bgld. Kurzparkzonengebührengesetz)
StF: LGBl. Nr. 51/1992 (XVI. Gp. RV 134 AB 141)
Änderung
LGBl. Nr. 32/2001 (XVIII. Gp. RV 111 Ab 127RV 111 AB 127)
LGBl. Nr. 46/2006 (XIX. Gp. RV 147RV 147 AB 159)
LGBl. Nr. 73/2011 (XX. Gp. RV 247 AB 283)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen:
Gesetz vom 2. April 1992 über die Erhebung einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen (Bgld. Kurzparkzonengebührengesetz)
StF: LGBl. Nr. 51/1992 (XVI. Gp. RV 134 AB 141)
Änderung
LGBl. Nr. 32/2001 (XVIII. Gp. RV 111 Ab 127RV 111 AB 127)
LGBl. Nr. 46/2006 (XIX. Gp. RV 147RV 147 AB 159)
LGBl. Nr. 73/2011 (XX. Gp. RV 247 AB 283)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen: