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Der Nettoertrag der KurzparkzonengebührSoweit in diesem Gesetz die StVO 1960 zitiert wird, ist für öffentliche Verkehrsflächen der Gemeinde, insbesondere fürdarunter die ErrichtungStraßenverkehrsordnung 1960, den Betrieb und die Erhaltung von öffentlichen Parkplätzen und Parkgaragen oder zur Förderung öffentlicher VerkehrsmittelBGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2005, zu verwendenverstehen.
Der Nettoertrag der KurzparkzonengebührSoweit in diesem Gesetz die StVO 1960 zitiert wird, ist für öffentliche Verkehrsflächen der Gemeinde, insbesondere fürdarunter die ErrichtungStraßenverkehrsordnung 1960, den Betrieb und die Erhaltung von öffentlichen Parkplätzen und Parkgaragen oder zur Förderung öffentlicher VerkehrsmittelBGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2005, zu verwendenverstehen.