§ 3 W-PVG (weggefallen)

Wiener Personalvertretungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2023 bis 31.12.9999
(1) Organe der Personalvertretung sind

1.

die Dienststellenversammlung,

2.

der Dienststellenausschuß (die Vertrauensperson),

3.

der Personalgruppenausschuß,

4.

der Hauptausschuß,

5.

der Zentralausschuß,

6.

der Dienststellenwahlausschuß,

7.

der Personalgruppenwahlausschuss,

8.

der Zentralwahlausschuß.

(2) Personalvertreterinnen und Personalvertreter im Sinne dieses Gesetzes sind die Mitglieder der Dienststellenausschüsse, der Personalgruppenausschüsse, der Hauptausschüsse und des Zentralausschusses sowie die Vertrauenspersonen§ 3 W-PVG seit 31.07.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2023

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.07.2023
(1) Organe der Personalvertretung sind

1.

die Dienststellenversammlung,

2.

der Dienststellenausschuß (die Vertrauensperson),

3.

der Personalgruppenausschuß,

4.

der Hauptausschuß,

5.

der Zentralausschuß,

6.

der Dienststellenwahlausschuß,

7.

der Personalgruppenwahlausschuss,

8.

der Zentralwahlausschuß.

(2) Personalvertreterinnen und Personalvertreter im Sinne dieses Gesetzes sind die Mitglieder der Dienststellenausschüsse, der Personalgruppenausschüsse, der Hauptausschüsse und des Zentralausschusses sowie die Vertrauenspersonen§ 3 W-PVG seit 31.07.2023 weggefallen.

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