§ 8 W-PVG (weggefallen)

Wiener Personalvertretungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2023 bis 31.12.9999
Die Hauptgruppen umfassen die Dienststellen folgender Bereiche:

1.

Magistrat der Stadt Wien mit Ausnahme der unter Z 2 bis 6 fallenden Dienststellen und Verwaltungsgericht Wien (Hauptgruppe I);

2.

Wiener Gesundheitsverbund (Hauptgruppe II);

3.

Magistratische Betriebe (MA 31, 44, 48) und Friedhöfe Wien (Hauptgruppe III);

4.

WIENER STADTWERKE Holding, WIENER LINIEN und BESTATTUNG WIEN (Hauptgruppe IV);

5.

ENERGIE WIEN (Hauptgruppe V);

6.

Wiener Netze (Hauptgruppe VI).

Den in Z 4 bis 6 enthaltenen Bereichsbezeichnungen sind die unmittelbar vor der Betriebsaufnahme im Sinn des § 1 Abs. 1 des Wiener Stadtwerke - Zuweisungsgesetzes gültigen Organisationsstrukturen zugrunde zu legen.

§ 8 W-PVG seit 31.07.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2023

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.07.2023
Die Hauptgruppen umfassen die Dienststellen folgender Bereiche:

1.

Magistrat der Stadt Wien mit Ausnahme der unter Z 2 bis 6 fallenden Dienststellen und Verwaltungsgericht Wien (Hauptgruppe I);

2.

Wiener Gesundheitsverbund (Hauptgruppe II);

3.

Magistratische Betriebe (MA 31, 44, 48) und Friedhöfe Wien (Hauptgruppe III);

4.

WIENER STADTWERKE Holding, WIENER LINIEN und BESTATTUNG WIEN (Hauptgruppe IV);

5.

ENERGIE WIEN (Hauptgruppe V);

6.

Wiener Netze (Hauptgruppe VI).

Den in Z 4 bis 6 enthaltenen Bereichsbezeichnungen sind die unmittelbar vor der Betriebsaufnahme im Sinn des § 1 Abs. 1 des Wiener Stadtwerke - Zuweisungsgesetzes gültigen Organisationsstrukturen zugrunde zu legen.

§ 8 W-PVG seit 31.07.2023 weggefallen.

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