§ 27 W-PVG (weggefallen)

Wiener Personalvertretungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2023 bis 31.12.9999
Die Dienststellenwahlausschüsse und die Personalgruppenwahlausschüsse haben das Ergebnis der Wahlen dem Zentralwahlausschuß mitzuteilen§ 27 W-PVG seit 31.07.2023 weggefallen. Dieser hat das Ergebnis dem Magistrat zur Kundmachung im offiziellen Publikationsorgan der Gemeinde Wien zu übermitteln.

Stand vor dem 31.07.2023

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.07.2023
Die Dienststellenwahlausschüsse und die Personalgruppenwahlausschüsse haben das Ergebnis der Wahlen dem Zentralwahlausschuß mitzuteilen§ 27 W-PVG seit 31.07.2023 weggefallen. Dieser hat das Ergebnis dem Magistrat zur Kundmachung im offiziellen Publikationsorgan der Gemeinde Wien zu übermitteln.

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