§ 50 W-PVG Verweisung auf andere Gesetze

Wiener Personalvertretungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.07.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
  2. (2)Absatz 2Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. JännerMai 2024 geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 08.07.2024

In Kraft vom 01.01.2024 bis 08.07.2024
  1. (1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
  2. (2)Absatz 2Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. JännerMai 2024 geltenden Fassung anzuwenden.

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