Art. 4 Wr. LAO 1990 (weggefallen)

Wiener Landarbeitsordnung 1990

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.11.2022 bis 31.12.9999
Folgende gegenstandslos gewordene Bestimmungen werden als nicht mehr geltend festgestellt:

1.

§ 76 Abs. 2 und 3;

2.

§ 110 samt Überschrift;

3.

§ 212 samt Abschnittsbezeichnung und Überschrift;

4.

die Überschriften vor den §§ 28 und 92.

Art. 4 Wr. LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

Stand vor dem 10.11.2022

In Kraft vom 01.01.2014 bis 10.11.2022
Folgende gegenstandslos gewordene Bestimmungen werden als nicht mehr geltend festgestellt:

1.

§ 76 Abs. 2 und 3;

2.

§ 110 samt Überschrift;

3.

§ 212 samt Abschnittsbezeichnung und Überschrift;

4.

die Überschriften vor den §§ 28 und 92.

Art. 4 Wr. LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

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