Art. 5 Wr. LAO 1990 (weggefallen)

Wiener Landarbeitsordnung 1990

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.11.2022 bis 31.12.9999
Unter Berücksichtigung anderer als der bisher genannten Rechtsvorschriften werden im wiederverlautbarten Text folgende Änderungen vorgenommen:

1.

im § 84 Abs. 2 entfällt das Wort „landwirtschaftlichen“ im Hinblick auf Art. VII und VIII der 29. ASVG-Novelle, BGBl. Nr. 31/1973;

2.

in den §§ 98 bis 100, 102 bis 105, 107 und 108 wird der Ausdruck „Lehrherr“ gemäß Art. II Abs. 2 der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl. Nr. 232, durch „Lehrberechtigter“ ersetzt.

Art. 5 Wr. LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

Stand vor dem 10.11.2022

In Kraft vom 01.01.2014 bis 10.11.2022
Unter Berücksichtigung anderer als der bisher genannten Rechtsvorschriften werden im wiederverlautbarten Text folgende Änderungen vorgenommen:

1.

im § 84 Abs. 2 entfällt das Wort „landwirtschaftlichen“ im Hinblick auf Art. VII und VIII der 29. ASVG-Novelle, BGBl. Nr. 31/1973;

2.

in den §§ 98 bis 100, 102 bis 105, 107 und 108 wird der Ausdruck „Lehrherr“ gemäß Art. II Abs. 2 der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl. Nr. 232, durch „Lehrberechtigter“ ersetzt.

Art. 5 Wr. LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

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