Art. 12 Wr. LAO 1990 (weggefallen)

Wiener Landarbeitsordnung 1990

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.11.2022 bis 31.12.9999
Folgende gegenstandlos gewordene Übergangsbestimmungen werden als nicht mehr geltend festgestellt:

1.

Art. II der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1961;

2.

Art. II und III der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1972;

3.

Art. II Abs. 1 bis 3, 5 und 6 sowie Art. III Abs. 1 und 2 der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1976;

4.

Art. III der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1982;

5.

Art. II Abs. 1 und 2 der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1983.

Art. 12 Wr. LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

Stand vor dem 10.11.2022

In Kraft vom 01.01.2014 bis 10.11.2022
Folgende gegenstandlos gewordene Übergangsbestimmungen werden als nicht mehr geltend festgestellt:

1.

Art. II der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1961;

2.

Art. II und III der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1972;

3.

Art. II Abs. 1 bis 3, 5 und 6 sowie Art. III Abs. 1 und 2 der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1976;

4.

Art. III der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1982;

5.

Art. II Abs. 1 und 2 der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1983.

Art. 12 Wr. LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

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