Art. 14 Wr. LAO 1990 (weggefallen)

Wiener Landarbeitsordnung 1990

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.11.2022 bis 31.12.9999
(1) Im Art. II der Anlage 2 entfällt die Angabe der Fundstelle der Wiener Landarbeitsordnung14 Wr. Die Wortfolge „in der Fassung des Artikels I dieses Gesetzes“ wird durch die Wortfolge „in der Fassung der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1976, LGBlLAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen. für Wien Nr. 6/1977,“ ersetzt. Die Zitierung „des Artikels II dieses Gesetzes“ wird durch „des Artikels IV“ und die Zitierung „Artikel III Abs. 3“ durch „Artikel I“ ersetzt. Weiters wird die Wortfolge „finden ... Anwendung“ durch „sind ... anzuwenden“ ersetzt.

(2) Im Art. III der Anlage 2 wird die Zitierung „Artikel I“ durch „§ 31 Abs. 1 und 4“ ersetzt.

(3) Im Art. IV der Anlage 2 wird die Wortfolge „zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes“ durch „am 1. Jänner 1977“ ersetzt. Weiters entfällt jeweils die Wortfolge „der Wiener Landarbeitsordnung, LGBl. für Wien Nr. 22/1949, in der Fassung des Art. I dieses Gesetzes".

(4) Im Art. V der Anlage 2 wird das Wort „bisherige“ durch die Worte „vor dem 1. Jänner 1984 bestehende“ ersetzt. Weiters werden die Worte „dieses Gesetz“ durch „die Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1983, LGBl. für Wien Nr. 39", und das Wort „bisher“ durch „vor dem 1. Jänner 1984“ ersetzt.

Stand vor dem 10.11.2022

In Kraft vom 01.01.2014 bis 10.11.2022
(1) Im Art. II der Anlage 2 entfällt die Angabe der Fundstelle der Wiener Landarbeitsordnung14 Wr. Die Wortfolge „in der Fassung des Artikels I dieses Gesetzes“ wird durch die Wortfolge „in der Fassung der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1976, LGBlLAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen. für Wien Nr. 6/1977,“ ersetzt. Die Zitierung „des Artikels II dieses Gesetzes“ wird durch „des Artikels IV“ und die Zitierung „Artikel III Abs. 3“ durch „Artikel I“ ersetzt. Weiters wird die Wortfolge „finden ... Anwendung“ durch „sind ... anzuwenden“ ersetzt.

(2) Im Art. III der Anlage 2 wird die Zitierung „Artikel I“ durch „§ 31 Abs. 1 und 4“ ersetzt.

(3) Im Art. IV der Anlage 2 wird die Wortfolge „zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes“ durch „am 1. Jänner 1977“ ersetzt. Weiters entfällt jeweils die Wortfolge „der Wiener Landarbeitsordnung, LGBl. für Wien Nr. 22/1949, in der Fassung des Art. I dieses Gesetzes".

(4) Im Art. V der Anlage 2 wird das Wort „bisherige“ durch die Worte „vor dem 1. Jänner 1984 bestehende“ ersetzt. Weiters werden die Worte „dieses Gesetz“ durch „die Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1983, LGBl. für Wien Nr. 39", und das Wort „bisher“ durch „vor dem 1. Jänner 1984“ ersetzt.

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