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(2) Im Art. III der Anlage 2 wird die Zitierung „Artikel I“ durch „§ 31 Abs. 1 und 4“ ersetzt.
(3) Im Art. IV der Anlage 2 wird die Wortfolge „zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes“ durch „am 1. Jänner 1977“ ersetzt. Weiters entfällt jeweils die Wortfolge „der Wiener Landarbeitsordnung, LGBl. für Wien Nr. 22/1949, in der Fassung des Art. I dieses Gesetzes".
(4) Im Art. V der Anlage 2 wird das Wort „bisherige“ durch die Worte „vor dem 1. Jänner 1984 bestehende“ ersetzt. Weiters werden die Worte „dieses Gesetz“ durch „die Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1983, LGBl. für Wien Nr. 39", und das Wort „bisher“ durch „vor dem 1. Jänner 1984“ ersetzt.
(2) Im Art. III der Anlage 2 wird die Zitierung „Artikel I“ durch „§ 31 Abs. 1 und 4“ ersetzt.
(3) Im Art. IV der Anlage 2 wird die Wortfolge „zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes“ durch „am 1. Jänner 1977“ ersetzt. Weiters entfällt jeweils die Wortfolge „der Wiener Landarbeitsordnung, LGBl. für Wien Nr. 22/1949, in der Fassung des Art. I dieses Gesetzes".
(4) Im Art. V der Anlage 2 wird das Wort „bisherige“ durch die Worte „vor dem 1. Jänner 1984 bestehende“ ersetzt. Weiters werden die Worte „dieses Gesetz“ durch „die Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1983, LGBl. für Wien Nr. 39", und das Wort „bisher“ durch „vor dem 1. Jänner 1984“ ersetzt.