Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(2) Für die Angaben zu den Spendertieren und die Ausstellung der Zucht- bzw. Herkunftsbescheinigungen gelten sinngemäß
|
| |||||||||
|
|
(3) Die Angaben betreffend die gewonnenen Samen, Eizellen und Embryonen haben für die in Anlage 4 Spalte 1 zum Tiroler Tierzuchtgesetz 2008 genannten Tiere die Anforderungen der in Anlage 4 Spalten 3 und 4 zum Tiroler Tierzuchtgesetz 2008 jeweils genannten Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft zu erfüllen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(2) Für die Angaben zu den Spendertieren und die Ausstellung der Zucht- bzw. Herkunftsbescheinigungen gelten sinngemäß
|
| |||||||||
|
|
(3) Die Angaben betreffend die gewonnenen Samen, Eizellen und Embryonen haben für die in Anlage 4 Spalte 1 zum Tiroler Tierzuchtgesetz 2008 genannten Tiere die Anforderungen der in Anlage 4 Spalten 3 und 4 zum Tiroler Tierzuchtgesetz 2008 jeweils genannten Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft zu erfüllen.