Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Auf Dienstnehmer nach AbsLAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen. 1 sind die §§ 13, 73 bis 93d, 107 bis 108 sowie die Abschnitte 5 und 6 anzuwenden. Abweichend davon sind die §§ 90 bis 93d auf diese Dienstnehmer nicht anzuwenden, wenn der Dienstgeber keine sonstigen Dienstnehmer beschäftigt.
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(2) Auf Dienstnehmer nach AbsLAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen. 1 sind die §§ 13, 73 bis 93d, 107 bis 108 sowie die Abschnitte 5 und 6 anzuwenden. Abweichend davon sind die §§ 90 bis 93d auf diese Dienstnehmer nicht anzuwenden, wenn der Dienstgeber keine sonstigen Dienstnehmer beschäftigt.