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Ausbildung zum Fach-Sozialbetreuer bzw. zur Fach-Sozialbetreuerin BB
(1) Der Ausbildungslehrgang umfasst:
a) | eine theoretische Ausbildung im Umfang von zumindest 1.200 Unterrichtseinheiten (UE) und | |||||||||
b) | eine praktische Ausbildung im Umfang von 1.200 Stunden, |
die auf mindestens zwei Ausbildungsjahre aufzuteilen sind. In den Ausbildungslehrgang ist das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ (100 Stunden theoretische und 40 Stunden praktische Ausbildung) nach der Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung integriert.
(2) Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Ausbildungsmoduleim jeweils nachstehenden Mindestausmaß:
a) | Persönlichkeitsbildung 340 UE | |||||||||
Das Modul beinhaltet unter anderem Supervision, musischkreative Bildung, Kommunikation/Konfliktbewältigung, Bewegung und Körpererfahrung; die Inhalte müssen in einem einschlägigen Kontext zur Sozialbetreuung stehen. | ||||||||||
b) | Sozialbetreuung allgemein 200 UE | |||||||||
Das Modul umfasst Berufskunde und Berufsethik, Methodik, Rehabilitation und Mobilisation, Gerontologie. | ||||||||||
c) | Humanwissenschaftliche Grundbildung 80 UE | |||||||||
Das Modul beinhaltet Einführung in Pädagogik, Psychologie und Soziologie. | ||||||||||
d) | Politische Bildung und Recht 80 UE | |||||||||
e) | Medizin und Pflege 120 UE | |||||||||
Das Modul deckt die Inhalte des Moduls | ||||||||||
f) | Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung 20 UE | |||||||||
g) | Haushalt, Ernährung, Diät 80 UE | |||||||||
h) | Ausbildungsschwerpunkt-spezifisches Modul 280 UE |
(3) Die praktische Ausbildung ist wie folgt zu absolvieren, wobei die praktische Ausbildung des Moduls "„Unterstützung bei der Basisversorgung"“ abgedeckt ist:
a) | in Behindertenbetreuungseinrichtungen 320 Stunden | |||||||||
b) | in Einrichtungen, die der stationären Betreuung behinderter Menschen dienen 160 Stunden | |||||||||
c) | Grundlagenpraktika in drei verschiedenen Bereichen der Behindertenbegleitung, wie Werkstätten für Behinderte, beschäftigungstherapeutische Einrichtungen, Tagesheimstätten, Sonderkindergärten, Wohngemeinschaften für psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen 720 Stunden. |
Ausbildung zum Fach-Sozialbetreuer bzw. zur Fach-Sozialbetreuerin BB
(1) Der Ausbildungslehrgang umfasst:
a) | eine theoretische Ausbildung im Umfang von zumindest 1.200 Unterrichtseinheiten (UE) und | |||||||||
b) | eine praktische Ausbildung im Umfang von 1.200 Stunden, |
die auf mindestens zwei Ausbildungsjahre aufzuteilen sind. In den Ausbildungslehrgang ist das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ (100 Stunden theoretische und 40 Stunden praktische Ausbildung) nach der Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung integriert.
(2) Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Ausbildungsmoduleim jeweils nachstehenden Mindestausmaß:
a) | Persönlichkeitsbildung 340 UE | |||||||||
Das Modul beinhaltet unter anderem Supervision, musischkreative Bildung, Kommunikation/Konfliktbewältigung, Bewegung und Körpererfahrung; die Inhalte müssen in einem einschlägigen Kontext zur Sozialbetreuung stehen. | ||||||||||
b) | Sozialbetreuung allgemein 200 UE | |||||||||
Das Modul umfasst Berufskunde und Berufsethik, Methodik, Rehabilitation und Mobilisation, Gerontologie. | ||||||||||
c) | Humanwissenschaftliche Grundbildung 80 UE | |||||||||
Das Modul beinhaltet Einführung in Pädagogik, Psychologie und Soziologie. | ||||||||||
d) | Politische Bildung und Recht 80 UE | |||||||||
e) | Medizin und Pflege 120 UE | |||||||||
Das Modul deckt die Inhalte des Moduls | ||||||||||
f) | Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung 20 UE | |||||||||
g) | Haushalt, Ernährung, Diät 80 UE | |||||||||
h) | Ausbildungsschwerpunkt-spezifisches Modul 280 UE |
(3) Die praktische Ausbildung ist wie folgt zu absolvieren, wobei die praktische Ausbildung des Moduls "„Unterstützung bei der Basisversorgung"“ abgedeckt ist:
a) | in Behindertenbetreuungseinrichtungen 320 Stunden | |||||||||
b) | in Einrichtungen, die der stationären Betreuung behinderter Menschen dienen 160 Stunden | |||||||||
c) | Grundlagenpraktika in drei verschiedenen Bereichen der Behindertenbegleitung, wie Werkstätten für Behinderte, beschäftigungstherapeutische Einrichtungen, Tagesheimstätten, Sonderkindergärten, Wohngemeinschaften für psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen 720 Stunden. |