§ 35 T-KK

Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, Tiroler

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.07.2020 bis 31.12.9999

Auf pädagogische Fachkräfte findet der Vorwarnmechanismus nach § 22 des Tiroler EU-BerufsqualifikationenBerufsangelegenheiten-AnerkennungsgesetzesGesetzes Anwendung.

Stand vor dem 29.07.2020

In Kraft vom 01.01.2016 bis 29.07.2020

Auf pädagogische Fachkräfte findet der Vorwarnmechanismus nach § 22 des Tiroler EU-BerufsqualifikationenBerufsangelegenheiten-AnerkennungsgesetzesGesetzes Anwendung.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten