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Legende:
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(2) Die Tiroler Zukunftsstiftung besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie hat ihren Sitz in Innsbruck.
(3) Die Aufgaben der Tiroler Zukunftsstiftung sind:
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(4) Die Landesregierung hat Richtlinien für die Beratungs- und Vorbereitungstätigkeiten nach Abs. 3 lit. e sowie für die Leistungen nach Abs. 3 lit. f zu erlassen.
(2) Die Tiroler Zukunftsstiftung besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie hat ihren Sitz in Innsbruck.
(3) Die Aufgaben der Tiroler Zukunftsstiftung sind:
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(4) Die Landesregierung hat Richtlinien für die Beratungs- und Vorbereitungstätigkeiten nach Abs. 3 lit. e sowie für die Leistungen nach Abs. 3 lit. f zu erlassen.