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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Landesregierung hat Richtlinien für die Gewährung von Förderungen aus der Tiroler Zukunftsstiftung zu erlassen, die insbesondere nähere Bestimmungen zu enthalten haben über:
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(2) Die Landesregierung hat Richtlinien für die Gewährung von Förderungen aus der Tiroler Zukunftsstiftung zu erlassen, die insbesondere nähere Bestimmungen zu enthalten haben über:
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