§ 11 T-ZS (weggefallen)

Zukunftsstiftung, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.08.2020 bis 31.12.9999
(1) Dem Geschäftsführer obliegen:

a)

die Vertretung der Tiroler Zukunftsstiftung nach außen;

b)

die Besorgung aller zur laufenden Geschäftsführung gehörenden Angelegenheiten einschließlich der Verfügungen nach § 12 Abs. 2;

c)

die Entscheidung über Personal- und Sachaufwendungen nach § 5;

d)

die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fondsmittel;

e)

die Erstellung der Entwürfe des Jahresvoranschlages samt Planungsbilanz, Planungs-Gewinn- und Verlustrechnung und Planungs-Cashflow-Rechnung und des Rechnungsabschlusses;

f)

die Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes;

g)

die Durchführung der Beschlüsse des Kuratoriums;

h)

die Prüfung der Projektanträge.

(2) Der Geschäftsführer hat an den Sitzungen des Kuratoriums mit beratender Stimme teilzunehmen§ 11 T-ZS seit 14.08.2020 weggefallen.

Stand vor dem 14.08.2020

In Kraft vom 01.01.2011 bis 14.08.2020
(1) Dem Geschäftsführer obliegen:

a)

die Vertretung der Tiroler Zukunftsstiftung nach außen;

b)

die Besorgung aller zur laufenden Geschäftsführung gehörenden Angelegenheiten einschließlich der Verfügungen nach § 12 Abs. 2;

c)

die Entscheidung über Personal- und Sachaufwendungen nach § 5;

d)

die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fondsmittel;

e)

die Erstellung der Entwürfe des Jahresvoranschlages samt Planungsbilanz, Planungs-Gewinn- und Verlustrechnung und Planungs-Cashflow-Rechnung und des Rechnungsabschlusses;

f)

die Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes;

g)

die Durchführung der Beschlüsse des Kuratoriums;

h)

die Prüfung der Projektanträge.

(2) Der Geschäftsführer hat an den Sitzungen des Kuratoriums mit beratender Stimme teilzunehmen§ 11 T-ZS seit 14.08.2020 weggefallen.

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