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Legende:
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(2) Der Geschäftsanteil an der Gesellschaft mit beschränkter Haftung steht zum Zeitpunkt der Umwandlung im Eigentum des Landes Tirol oder einer Tochtergesellschaft des Landes Tirol seit 14.08.2020 weggefallen.
(3) Mit der Eintragung der Umwandlung im Firmenbuch besteht die Tiroler Zukunftsstiftung als Gesellschaft mit beschränkter Haftung weiter. Damit erlöschen die Funktionen des Kuratoriums sowie des Geschäftsführers der Tiroler Zukunftsstiftung und seines Stellvertreters.
(4) Die Landesregierung hat nach der Eintragung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Firmenbuch im Landesgesetzblatt kundzumachen, dass die Tiroler Zukunftsstiftung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt worden ist. In dieser Kundmachung sind Firma, Sitz, Geschäftsanschrift und Firmenbuchnummer anzugeben.
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(2) Der Geschäftsanteil an der Gesellschaft mit beschränkter Haftung steht zum Zeitpunkt der Umwandlung im Eigentum des Landes Tirol oder einer Tochtergesellschaft des Landes Tirol seit 14.08.2020 weggefallen.
(3) Mit der Eintragung der Umwandlung im Firmenbuch besteht die Tiroler Zukunftsstiftung als Gesellschaft mit beschränkter Haftung weiter. Damit erlöschen die Funktionen des Kuratoriums sowie des Geschäftsführers der Tiroler Zukunftsstiftung und seines Stellvertreters.
(4) Die Landesregierung hat nach der Eintragung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Firmenbuch im Landesgesetzblatt kundzumachen, dass die Tiroler Zukunftsstiftung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt worden ist. In dieser Kundmachung sind Firma, Sitz, Geschäftsanschrift und Firmenbuchnummer anzugeben.