§ 37 TMSG (weggefallen)

Mindestsicherungsgesetz - TMSG, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2017 bis 31.12.9999
Die Mittel des Mindestsicherungsfonds werden aufgebracht durch:

a)

Zuwendungen des Landes Tirol und

b)

sonstige Zuwendungen und Einnahmen.

§ 37 TMSG seit 30.06.2017 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2017

In Kraft vom 01.01.2011 bis 30.06.2017
Die Mittel des Mindestsicherungsfonds werden aufgebracht durch:

a)

Zuwendungen des Landes Tirol und

b)

sonstige Zuwendungen und Einnahmen.

§ 37 TMSG seit 30.06.2017 weggefallen.

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