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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Das Land Tirol hat mit Leistungserbringern, mit denen Vereinbarungen nach Abs§ 44 TMSG seit 31.12.2021 weggefallen. 1 lit. c abgeschlossen wurden, gesondert landesweit einheitliche Stundensätze und Selbstbehalte für die mobile Pflege, nach dem Pflegebedarf abgestufte Tagsätze für die Kurzzeitpflege und nach dem Pflegebedarf abgestufte landeseinheitliche Tagsätze für die Tagespflege zu vereinbaren.
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(2) Das Land Tirol hat mit Leistungserbringern, mit denen Vereinbarungen nach Abs§ 44 TMSG seit 31.12.2021 weggefallen. 1 lit. c abgeschlossen wurden, gesondert landesweit einheitliche Stundensätze und Selbstbehalte für die mobile Pflege, nach dem Pflegebedarf abgestufte Tagsätze für die Kurzzeitpflege und nach dem Pflegebedarf abgestufte landeseinheitliche Tagsätze für die Tagespflege zu vereinbaren.