§ 32 Bgld. AWG 1993 Instandhaltung

Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.02.2019 bis 31.12.9999

Der Rechtsträger, der eine Abfallbehandlungsanlage betreibt, ist verpflichtet, die Anlage in einem der Bewilligung entsprechenden Zustand zu erhalten(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 7/2019)

Stand vor dem 01.02.2019

In Kraft vom 01.01.1994 bis 01.02.2019

Der Rechtsträger, der eine Abfallbehandlungsanlage betreibt, ist verpflichtet, die Anlage in einem der Bewilligung entsprechenden Zustand zu erhalten(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 7/2019)

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