§ 4 NPG 1992 (weggefallen)

Gesetz über den Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 31.12.9999
Der Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel besteht aus folgenden Nationalparkbereichen:

1.

Sandeck - Neudegg, KG. Illmitz und KG. Apetlon (Anlage 1, Zonen A, B);

2.

Illmitz - Hölle, KG. Illmitz (Anlage 1, Zonen C1, C2);

3.

Zitzmannsdorfer Wiesen, KG. Neusiedl am See und KG. Weiden am See (Anlage 1, Zone D);

4.

Waasen (Hanság), KG. Andau und KG. Tadten (Anlage 1, Zone E);

5.

Apetlon - Lange Lacke, KG. Apetlon (Anlage 1, Zone F);

6.

Podersdorf - Karmazik, KG. Podersdorf am See (Anlage 1, Zonen G1, G2).

Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Gesetzes.

§ 4 NPG 1992 seit 31.12.2025 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2025

In Kraft vom 06.11.2001 bis 31.12.2025
Der Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel besteht aus folgenden Nationalparkbereichen:

1.

Sandeck - Neudegg, KG. Illmitz und KG. Apetlon (Anlage 1, Zonen A, B);

2.

Illmitz - Hölle, KG. Illmitz (Anlage 1, Zonen C1, C2);

3.

Zitzmannsdorfer Wiesen, KG. Neusiedl am See und KG. Weiden am See (Anlage 1, Zone D);

4.

Waasen (Hanság), KG. Andau und KG. Tadten (Anlage 1, Zone E);

5.

Apetlon - Lange Lacke, KG. Apetlon (Anlage 1, Zone F);

6.

Podersdorf - Karmazik, KG. Podersdorf am See (Anlage 1, Zonen G1, G2).

Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Gesetzes.

§ 4 NPG 1992 seit 31.12.2025 weggefallen.

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