§ 1 Bgld. FWG 1994 (weggefallen)

Burgenländisches Feuerwehrgesetz 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Feuerpolizei im Sinne dieses Gesetzes umfaßt Maßnahmen, die der Verhütung und Bekämpfung von Bränden dienen, sowie Sicherungsmaßnahmen nach einem Brand§ 1 Bgld. Zur Feuerpolizei gehören außerdem Erhebungen über die BrandursacheFWG 1994 seit 31.12.2019 weggefallen. Gefahrenpolizei im Sinne dieses Gesetzes umfaßt die Abwehr von und die Hilfe bei Elementarereignissen und Unfällen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 24.08.1994 bis 31.12.2019
Feuerpolizei im Sinne dieses Gesetzes umfaßt Maßnahmen, die der Verhütung und Bekämpfung von Bränden dienen, sowie Sicherungsmaßnahmen nach einem Brand§ 1 Bgld. Zur Feuerpolizei gehören außerdem Erhebungen über die BrandursacheFWG 1994 seit 31.12.2019 weggefallen. Gefahrenpolizei im Sinne dieses Gesetzes umfaßt die Abwehr von und die Hilfe bei Elementarereignissen und Unfällen.

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