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(2) Zum Brandschutzbeauftragten kann nur bestellt werden, wer körperlich und geistig geeignet ist und nachweislich hinreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des Brandschutzes besitzt. Die Aufgaben von Brandschutzbeauftragten sind insbesondere:
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(3) Im Brandalarmplan sind Reihenfolge und Erreichbarkeit der im Brandfall zu alarmierenden Personen, Behörden und Dienststellen festzulegen.
(4) Im Brandschutzplan sind in einer vereinfachten zeichnerischen Darstellung der Liegenschaft und des Gebäudes (des Gebäudeteiles) die für den Brandschutz wesentlichen Umstände einzutragen.
(5) In der Brandschutzordnung sind die Verhaltensregeln zur Brandverhütung, die organisatorischen Maßnahmen des Brandschutzes sowie das Verhalten im Brandfall und nach einem Brand zusammenzufassen.
(6) Der Bürgermeister hat ein Verzeichnis aller Objekte mit hohem brandschutztechnischen Risiko im Gemeindegebiet zu führen. Je eine Abschrift davon ist allen Feuerwehren im Gemeindegebiet und allen Rauchfangkehrern im Kehrbezirk zur Verfügung zu stellen.
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(2) Zum Brandschutzbeauftragten kann nur bestellt werden, wer körperlich und geistig geeignet ist und nachweislich hinreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des Brandschutzes besitzt. Die Aufgaben von Brandschutzbeauftragten sind insbesondere:
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(3) Im Brandalarmplan sind Reihenfolge und Erreichbarkeit der im Brandfall zu alarmierenden Personen, Behörden und Dienststellen festzulegen.
(4) Im Brandschutzplan sind in einer vereinfachten zeichnerischen Darstellung der Liegenschaft und des Gebäudes (des Gebäudeteiles) die für den Brandschutz wesentlichen Umstände einzutragen.
(5) In der Brandschutzordnung sind die Verhaltensregeln zur Brandverhütung, die organisatorischen Maßnahmen des Brandschutzes sowie das Verhalten im Brandfall und nach einem Brand zusammenzufassen.
(6) Der Bürgermeister hat ein Verzeichnis aller Objekte mit hohem brandschutztechnischen Risiko im Gemeindegebiet zu führen. Je eine Abschrift davon ist allen Feuerwehren im Gemeindegebiet und allen Rauchfangkehrern im Kehrbezirk zur Verfügung zu stellen.