§ 26 Bgld. FWG 1994 (weggefallen)

Burgenländisches Feuerwehrgesetz 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Der Landesfeuerwehrkommandant teilt das Landesgebiet nach Maßgabe der taktischen Notwendigkeit in Feuerwehrabschnitte und Einsatzbereiche ein§ 26 Bgld. Innerhalb eines Einsatzbereiches haben die betreffenden Feuerwehren zu jedem Einsatz auszurückenFWG 1994 seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) In jedem Feuerwehrabschnitt hat der Landesfeuerwehrkommandant einer Feuerwehr die Aufgaben einer Abschnittsstützpunktfeuerwehr zu übertragen. In besonderen Fällen können einer weiteren Feuerwehr die Aufgaben einer technischen Stützpunktfeuerwehr übertragen werden.

(3) Die Feuerwehren der Bezirksvororte sind gleichzeitig Bezirksstützpunktfeuerwehren. Die Einsatzaufgaben der Abschnitts- und Bezirksstützpunktfeuerwehr und der technischen Stützpunktfeuerwehr sind in einer vom Landesfeuerwehrkommandanten zu erlassenden Dienstvorschrift festzulegen, die insbesondere Regelungen über den Zuständigkeitsbereich und die Einsatzaufgaben zu enthalten hat.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 24.08.1994 bis 31.12.2019
(1) Der Landesfeuerwehrkommandant teilt das Landesgebiet nach Maßgabe der taktischen Notwendigkeit in Feuerwehrabschnitte und Einsatzbereiche ein§ 26 Bgld. Innerhalb eines Einsatzbereiches haben die betreffenden Feuerwehren zu jedem Einsatz auszurückenFWG 1994 seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) In jedem Feuerwehrabschnitt hat der Landesfeuerwehrkommandant einer Feuerwehr die Aufgaben einer Abschnittsstützpunktfeuerwehr zu übertragen. In besonderen Fällen können einer weiteren Feuerwehr die Aufgaben einer technischen Stützpunktfeuerwehr übertragen werden.

(3) Die Feuerwehren der Bezirksvororte sind gleichzeitig Bezirksstützpunktfeuerwehren. Die Einsatzaufgaben der Abschnitts- und Bezirksstützpunktfeuerwehr und der technischen Stützpunktfeuerwehr sind in einer vom Landesfeuerwehrkommandanten zu erlassenden Dienstvorschrift festzulegen, die insbesondere Regelungen über den Zuständigkeitsbereich und die Einsatzaufgaben zu enthalten hat.

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