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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Abweichend von § 55a § 56a kann der Kollektivvertrag für Betriebe mit dauernd weniger als fünf Dienstnehmern zulassen, dass eine Arbeitszeiteinteilung nach AbsWr. 1 schriftlich vereinbart wirdLAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.
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(2) Abweichend von § 55a § 56a kann der Kollektivvertrag für Betriebe mit dauernd weniger als fünf Dienstnehmern zulassen, dass eine Arbeitszeiteinteilung nach AbsWr. 1 schriftlich vereinbart wirdLAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.