Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Für Betriebe gemäß § 5 Abs. 4 kann der Kollektivvertrag eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden zulassenLAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.
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(2) Für Betriebe gemäß § 5 Abs. 4 kann der Kollektivvertrag eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden zulassenLAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.