§ 74 IWO 2011 (weggefallen)

Innsbrucker Wahlordnung 2011 - IWO 2011, Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.11.2023 bis 31.12.9999
Wählergruppen gekoppelter Wahlvorschläge sind im Verfahren nach § 73 zunächst als eine Wählergruppe zu behandeln§ 74 IWO 2011 seit 16.11.2023 weggefallen. Die Aufteilung der Mandate auf die einzelnen Wählergruppen der gekoppelten Wahlvorschläge hat sodann in sinngemäßer Anwendung des § 73 zu erfolgen.

Stand vor dem 16.11.2023

In Kraft vom 14.12.2011 bis 16.11.2023
Wählergruppen gekoppelter Wahlvorschläge sind im Verfahren nach § 73 zunächst als eine Wählergruppe zu behandeln§ 74 IWO 2011 seit 16.11.2023 weggefallen. Die Aufteilung der Mandate auf die einzelnen Wählergruppen der gekoppelten Wahlvorschläge hat sodann in sinngemäßer Anwendung des § 73 zu erfolgen.

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