Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Rettungsmedaille kann mehrmals verliehen werden. Die mehrmalige Verleihung ist auf dem Band der Medaille durch eine Spange mit der entsprechenden Zahl ersichtlich zu machen.
(3) Über die Verleihung ist vom Landeshauptmann namens der Landesregierung eine Urkunde auszustellen.
(4) Die mit der Verleihung der Rettungsmedaille verbundenen Kosten sind von Amts wegen zu tragen.
(5) Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung der Rettungsmedaille besteht nicht.
(2) Die Rettungsmedaille kann mehrmals verliehen werden. Die mehrmalige Verleihung ist auf dem Band der Medaille durch eine Spange mit der entsprechenden Zahl ersichtlich zu machen.
(3) Über die Verleihung ist vom Landeshauptmann namens der Landesregierung eine Urkunde auszustellen.
(4) Die mit der Verleihung der Rettungsmedaille verbundenen Kosten sind von Amts wegen zu tragen.
(5) Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung der Rettungsmedaille besteht nicht.