§ 16 Bgld. RG 1995 (weggefallen)

Burgenländisches Rettungsgesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2024 bis 31.12.9999
Die Rettungsmedaille geht in das Eigentum des Beliehenen über§ 16 Bgld. Eine Rückgabepflicht seiner Hinterbliebenen besteht nichtRG 1995 seit 30.06.2024 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2024

In Kraft vom 01.01.1996 bis 30.06.2024
Die Rettungsmedaille geht in das Eigentum des Beliehenen über§ 16 Bgld. Eine Rückgabepflicht seiner Hinterbliebenen besteht nichtRG 1995 seit 30.06.2024 weggefallen.

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