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(2) §§ 7 und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(3) § 6 Abs. 1 bis 5, § 7 Abs. 1, § 9 und § 10 Z 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2014 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(4) §§ 5 und 7a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.
(2) §§ 7 und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(3) § 6 Abs. 1 bis 5, § 7 Abs. 1, § 9 und § 10 Z 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2014 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(4) §§ 5 und 7a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.