§ 22 LTWO 1995

Landtagswahlordnung 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2021 bis 31.12.9999

Wählbar sind alle Frauen und MännerPersonen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht (§ 21) oder von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen sind (§ 22a) und in einer Gemeinde des Burgenlandes ihren Wohnsitz (§ 24) haben.

Stand vor dem 23.12.2021

In Kraft vom 06.10.2012 bis 23.12.2021

Wählbar sind alle Frauen und MännerPersonen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht (§ 21) oder von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen sind (§ 22a) und in einer Gemeinde des Burgenlandes ihren Wohnsitz (§ 24) haben.

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