§ 85l Wr. LAO 1990 (weggefallen)

Wiener Landarbeitsordnung 1990

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.11.2022 bis 31.12.9999
(1) Die Landesregierung hat in Durchführung der §§ 85 § 85l bis 85k nähere Vorschriften unter Bedachtnahme auf einen größtmöglichen Schutz des Lebens und der Gesundheit der Dienstnehmer durch Verordnung zu erlassen.

(2) AbsWr. 1 betrifft insbesondere:

1.

die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsstätten in Gebäuden,

2.

die Ausrüstungen zur Brandbekämpfung und die Bestellung von für Brandbekämpfung und Evakuierung zuständigen Personen,

3.

die Vorkehrungen und Ausrüstungen zur ersten Hilfe und

4.

die Bereitschaftsräume.

LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

Stand vor dem 10.11.2022

In Kraft vom 01.01.2014 bis 10.11.2022
(1) Die Landesregierung hat in Durchführung der §§ 85 § 85l bis 85k nähere Vorschriften unter Bedachtnahme auf einen größtmöglichen Schutz des Lebens und der Gesundheit der Dienstnehmer durch Verordnung zu erlassen.

(2) AbsWr. 1 betrifft insbesondere:

1.

die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsstätten in Gebäuden,

2.

die Ausrüstungen zur Brandbekämpfung und die Bestellung von für Brandbekämpfung und Evakuierung zuständigen Personen,

3.

die Vorkehrungen und Ausrüstungen zur ersten Hilfe und

4.

die Bereitschaftsräume.

LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten