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(1) Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:
a) | Richtlinie | |||||||||
b) | Richtlinie | |||||||||
c) | Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG, ABl. 2004 Nr. L 52, S. 50, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 219/2009, ABl. 2009 Nr. L 87, S. 109, (KWK-Richtlinie), | |||||||||
| Richtlinie 2004/38/EG des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. 2004 Nr. L 229, S. 35, | |||||||||
e) | Richtlinie | |||||||||
f) | Richtlinie | |||||||||
g) | Richtlinie 2009/ | |||||||||
h) | Richtlinie | |||||||||
i) | Richtlinie | |||||||||
j) | Richtlinie | |||||||||
k) | Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, ABl. 2012 Nr. L 197, S. 1 (Seveso III- Richtlinie). |
(2) Durch dieses Gesetz werden weiters die in der Verordnung (EUEG) 2019Nr. 714/9432009 der Durchführung durch die Mitgliedstaaten vorbehaltenen Bestimmungen durchgeführt.
(1) Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:
a) | Richtlinie | |||||||||
b) | Richtlinie | |||||||||
c) | Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG, ABl. 2004 Nr. L 52, S. 50, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 219/2009, ABl. 2009 Nr. L 87, S. 109, (KWK-Richtlinie), | |||||||||
| Richtlinie 2004/38/EG des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. 2004 Nr. L 229, S. 35, | |||||||||
e) | Richtlinie | |||||||||
f) | Richtlinie | |||||||||
g) | Richtlinie 2009/ | |||||||||
h) | Richtlinie | |||||||||
i) | Richtlinie | |||||||||
j) | Richtlinie | |||||||||
k) | Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, ABl. 2012 Nr. L 197, S. 1 (Seveso III- Richtlinie). |
(2) Durch dieses Gesetz werden weiters die in der Verordnung (EUEG) 2019Nr. 714/9432009 der Durchführung durch die Mitgliedstaaten vorbehaltenen Bestimmungen durchgeführt.