Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Sofern die Zahl der Schülerinnen und Schüler einer Klasse die für die Führung von unverbindlichen Übungen oder eines Förderunterrichts erforderliche Mindestzahl nicht erreicht, können Schülerinnen und Schüler mehrerer Klassen einer oder mehrerer Schulen zur Erreichung der Mindestzahl zusammengefasst werden.
Entfallen (Anm: LGBl.Nr. 5/2013LGBl. Nr. 64/2018)
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(2) Sofern die Zahl der Schülerinnen und Schüler einer Klasse die für die Führung von unverbindlichen Übungen oder eines Förderunterrichts erforderliche Mindestzahl nicht erreicht, können Schülerinnen und Schüler mehrerer Klassen einer oder mehrerer Schulen zur Erreichung der Mindestzahl zusammengefasst werden.
Entfallen (Anm: LGBl.Nr. 5/2013LGBl. Nr. 64/2018)