§ 92 LTWO 1995

Landtagswahlordnung 1995

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.09.2024 bis 31.12.9999

Geschlechtsspezifische Bezeichnungen und Formulierungen in diesem Gesetz beziehen sich immer auf alle Geschlechter. Wenn Funktionen nach diesem Gesetz von Personen anderen Geschlechts ausgeübt werden, so kann die jeweilige Form der Bezeichnung, die für die entsprechende Funktion vorgesehen ist, verwendet werden.

Stand vor dem 02.09.2024

In Kraft vom 24.12.2021 bis 02.09.2024

Geschlechtsspezifische Bezeichnungen und Formulierungen in diesem Gesetz beziehen sich immer auf alle Geschlechter. Wenn Funktionen nach diesem Gesetz von Personen anderen Geschlechts ausgeübt werden, so kann die jeweilige Form der Bezeichnung, die für die entsprechende Funktion vorgesehen ist, verwendet werden.

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