Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Pflegedokumentation ist derart zu verwahren, daß - unbeschadet des Einsichtsrechts des jeweiligen Heimbewohners - eine mißbräuchliche Kenntnisnahme ihres Inhaltes ausgeschlossen istAPG seit 31.10.2019 weggefallen.
(3) Soweit keine gesetzliche Meldepflicht vorliegt, sind Auskünfte aus der Pflegedokumentation nur mit Zustimmung des Heimbewohners zulässig.
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(2) Die Pflegedokumentation ist derart zu verwahren, daß - unbeschadet des Einsichtsrechts des jeweiligen Heimbewohners - eine mißbräuchliche Kenntnisnahme ihres Inhaltes ausgeschlossen istAPG seit 31.10.2019 weggefallen.
(3) Soweit keine gesetzliche Meldepflicht vorliegt, sind Auskünfte aus der Pflegedokumentation nur mit Zustimmung des Heimbewohners zulässig.