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(2) Die Landesregierung hat durch Verordnung Regelungen über die Zimmergröße in Altenwohn- und Pflegeheimen zu treffen§ 7 Bgld. Dabei ist besonders auf die Wahrung der Privat- und Intimsphäre und die Sicherstellung der persönlichen Freiheit der Heimbewohner Bedacht zu nehmenAPG seit 31.10.2019 weggefallen.
(3) Die Landesregierung hat durch Verordnung Regelungen über sonstige infrastrukturelle Voraussetzungen für Altenwohn- und Pflegeheime zu treffen. Dabei ist besonders auf die Erfordernisse der medizinischen Therapie, der Rehabilitation sowie eines ausreichenden Angebotes von Dienstleistungen Bedacht zu nehmen.
(4) Die Landesregierung hat durch Verordnung Regelungen über den sparsamen Energieeinsatz in Altenwohn- und Pflegeheimen zu treffen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, daß im Interesse eines sparsamen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Energieeinsatzes bei allen Neu-, Zu- und Umbauten von Altenwohn- und Pflegeheimen bereits im Vorplanungsstadium alle Maßnahmen zu treffen sind, um einen effizienten Energieeinsatz für den Betrieb zu gewährleisten.
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(2) Die Landesregierung hat durch Verordnung Regelungen über die Zimmergröße in Altenwohn- und Pflegeheimen zu treffen§ 7 Bgld. Dabei ist besonders auf die Wahrung der Privat- und Intimsphäre und die Sicherstellung der persönlichen Freiheit der Heimbewohner Bedacht zu nehmenAPG seit 31.10.2019 weggefallen.
(3) Die Landesregierung hat durch Verordnung Regelungen über sonstige infrastrukturelle Voraussetzungen für Altenwohn- und Pflegeheime zu treffen. Dabei ist besonders auf die Erfordernisse der medizinischen Therapie, der Rehabilitation sowie eines ausreichenden Angebotes von Dienstleistungen Bedacht zu nehmen.
(4) Die Landesregierung hat durch Verordnung Regelungen über den sparsamen Energieeinsatz in Altenwohn- und Pflegeheimen zu treffen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, daß im Interesse eines sparsamen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Energieeinsatzes bei allen Neu-, Zu- und Umbauten von Altenwohn- und Pflegeheimen bereits im Vorplanungsstadium alle Maßnahmen zu treffen sind, um einen effizienten Energieeinsatz für den Betrieb zu gewährleisten.