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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die Bewilligung sind erforderlich:
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(3) Die Bewilligung ist - soweit dies erforderlich ist, unter Vorschreibung entsprechender Auflagen - zu erteilen, wenn die baulichen, technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen einen den in § 1 genannten Zielen entsprechenden Betrieb erwarten lassen und keine Bedenken gegen die Verläßlichkeit des Heimträgers oder der für ihn handelnden Personen bestehen APG seit 31.10.2019 weggefallen.
(4) Jede Änderung der Errichtungsbewilligung zugrundeliegenden Voraussetzungen ist bewilligungspflichtig.
(2) Zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die Bewilligung sind erforderlich:
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(3) Die Bewilligung ist - soweit dies erforderlich ist, unter Vorschreibung entsprechender Auflagen - zu erteilen, wenn die baulichen, technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen einen den in § 1 genannten Zielen entsprechenden Betrieb erwarten lassen und keine Bedenken gegen die Verläßlichkeit des Heimträgers oder der für ihn handelnden Personen bestehen APG seit 31.10.2019 weggefallen.
(4) Jede Änderung der Errichtungsbewilligung zugrundeliegenden Voraussetzungen ist bewilligungspflichtig.