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Die Förderungsmittel werden aufgebracht durch:
1. |
| |||||||||
2. | Haushaltsmittel des Landes; | |||||||||
3. | Rückflüsse aus Förderungsmaßnahmen nach dem Oö. WFG 1993, die nach dem 1. Jänner 1998 zugesichert wurden; | |||||||||
4. | Rückflüsse aus den gewährten Darlehen des Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds. |
(Anm: LGBl. Nr. 86/2002, 59/2013)
Die Förderungsmittel werden aufgebracht durch:
1. |
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2. | Haushaltsmittel des Landes; | |||||||||
3. | Rückflüsse aus Förderungsmaßnahmen nach dem Oö. WFG 1993, die nach dem 1. Jänner 1998 zugesichert wurden; | |||||||||
4. | Rückflüsse aus den gewährten Darlehen des Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds. |
(Anm: LGBl. Nr. 86/2002, 59/2013)