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Legende:
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(2) Die Ausstattung der Zimmer hat pro Heimbewohner jedenfalls einen versperrbaren Schrank, ein Nachtkästchen und einen Sessel zu umfassen§ 2 Bgld. Desweiteren hat je Zimmer ein Tisch mit einer Unterfahrhöhe von mindestens 70 cm, einer Weite von mindestens 65 cm und einer Gesamthöhe von mindestens 74 cm (rollstuhlgerecht) zur Verfügung zu stehenAPV seit 31.12.2019 weggefallen. Die Mindesttischgröße beträgt
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(3) Jedes Zimmer darf höchstens von vier Heimbewohnern belegt werden.
(2) Die Ausstattung der Zimmer hat pro Heimbewohner jedenfalls einen versperrbaren Schrank, ein Nachtkästchen und einen Sessel zu umfassen§ 2 Bgld. Desweiteren hat je Zimmer ein Tisch mit einer Unterfahrhöhe von mindestens 70 cm, einer Weite von mindestens 65 cm und einer Gesamthöhe von mindestens 74 cm (rollstuhlgerecht) zur Verfügung zu stehenAPV seit 31.12.2019 weggefallen. Die Mindesttischgröße beträgt
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(3) Jedes Zimmer darf höchstens von vier Heimbewohnern belegt werden.